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Angebot - GAEB Import - EP-Anteile

Inhalt

Je nach GAEB Anforderung, kann der Ausschreiber je Position die Einzelpreis-Anteile (EP-Anteile) abfordern.

Anhand der Kalkulation mit PROFLEX werden die EP-Anteile autom. ermittelt.

Voraussetzungen

GAEB Konverter

Optional: Vorgabe der EP-Anteile in den Firmengrundeinstellungen

Ablauf EP-Anteile beim GAEB einlesen

Wenn in der GAEB-Datei die EP-Anteile durch den Ausschreiber vorgegeben sind, müssen in dem Dialog die EP Kostenanteile angegeben werden. Stimmen diese nicht mit der Liste aus den Firmengrundeinstellungen überein, kommt eine Abfrage während des Imports einer GAEB-Datei:

Bei GAEB muss die Vorlage ausgefüllt werden. Wird mit PROFLEX nicht kalkuliert, werden die EP-Anteile nicht berechnet.

  • Angabe einer EP-Anteil Bezeichnung. Diese ist frei wählbar

  • Optionale Angabe einer Kostenstelle aus der jeweiligen Kostenstellart die hier verwendet wird.

    • Es ist unerheblich, welche Kostenstelle verwendet wird.

  • Die EP-Anteile werden anhand der zugeordneten Kostenstellenart ermittelt.

    • Alle kalkulatorischen Kosten von Kostenstellen welcher der Kostenstellenart zugeordnet sind werden hier summiert.

  • Es können die EP-Anteile für die Kostenstellenarten ermittelt werden:

    • Artikel (Material)

    • Oberfläche (Einkauf)

    • Technik (Zeiten)

    • Fertigung (Zeiten)

    • Montage (Zeiten)

    • Maschinen (Zeiten)

    • Sonderkosten (Einkauf)

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