Offenen Abschlägen in Skontoberechnung der letzten Abschlagsrechnung nicht einrechnen
Fragestellung
Damit eine offene (zB. 2.) Abschlagsrechnung nicht in die Skontoberechnung der aktuellen Abschlagsrechnung (zB. 3.AR) einfließt muss dieser in der OP-Verwaltung das Kennzeichen „Skontierbar in Abschlägen“ genommen werden.
Mögliche Lösung
Es wir die 1. Abschlagsrechnung erstellt und mit Skontoabzug bezahlt.

Erstellung der 2. Abschlagsrechnung – diese wird vom Kunden nicht bezahlt.
Bevor die 3. Abschlagsrechnung erstellt wird muss für die 2. AR das Kennzeichen „Skontierbar in Abschlägen“ in der OP-Verwaltung herausgenommen werden.

Wird nun die 3. Abschlagsrechnung erstellt, fließt der Betrag der 2. AR in die Skontoberechnung nicht mehr mit ein.

Bleibt der Haken in der OP-Verwaltung der 2. AR gesetzt ist auch der Betrag der 2. AR erneut Skonto abzugsfähig.
